Schnee räumen – Winterdienst Rhein-Sieg-Kreis

Das sind wir:

Als eigenständiges Familienunternehmen profitieren unsere Kunden von unserer jahrelangen Erfahrung und Kompetenz. Dabei bieten wir im Rhein-Sieg-Kreis und ganz NRW Grünflächenpflege, Grauflächenpflege, Fahrzeugtransport und Winterdienst an. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie einen zuverlässigen Ansprechpartner für Supermärkte, Kommunen und Gewerbekunden benötigen.

Durch unsere EU-Gemeinschaftslizenz und Genehmigung für Abfalltransport, arbeiten wir als regionaler Dienstleister in der gesamten Region NRW (Hessen und Rheinland-Pfalz). Mit unseren Winterdienst-Fahrzeugen befreien wir Ihre Straßen von Eis und Schnee durch das Streuen von Streugut (je nach Stadt: Sand, Granulat und Salz) und Räumen von Schnee.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen

Wir beraten Sie gerne:

Icon Telefon  02243/ 9295930

Icon Smartphone  0172/ 2386828

Icon Mail  info@traktordumper.de

Zu unseren Leistungen gehören:

  • Winterdienst (Schnee räumen & Streugut streuen) für Straßen, Supermarktparkplätze, Gehwege und Zufahrten
  • Schnee räumen bereits ab einer Fläche von 10 bis zu 1.000.000 m²
  • Gemäß den gesetzlichen Richtlinien werktags bereits vor 7 Uhr / vor Ladenöffnung
  • Zuverlässige & zügige Schneeräumung mit einem unserer 30 Streufahrzeuge
  • Regionale Abdeckung in den Bundesländern NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz

Neben dem Großraum NRW bieten wir Ihnen kompetenten Winterdienst in folgenden Städten an:

Warum TraktorDumper?

  • Überregional & unkomplizierter Service in 3 Bundesländern
  • Hoher Qualitätsanspruch und zertifiziertes Familienunternehmen
  • umweltfreundliches Streugut
Lassen Sie sich jetzt unkompliziert ein Angebot erstellen.
Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Telefon  Mobil  E-Mail

FAQ - häufig gestellte Fragen

Je nach Einsatzgebiet und veranlasste Leistung können die Preise für den Winterdienst variieren. Der Umfang unserer Dienstleistungen ist verschieden, weshalb wir Ihnen keine einheitlichen Listen der Preise zur Verfügung stellen können. Kontaktieren Sie uns gerne, um eine individuelle Kostenübersicht zu erhalten. Abgestimmte Kosten können jederzeit angepasst werden, sodass die Kosten für alle Parteien in einem tragbaren Rahmen bleiben.

Leider bieten wir keinen privaten Winterdienst an, da sich unser Winterdienst auf Gewerbekunden, Kommunen und Supermärkte fokussiert. Falls Sie Unterstützung benötigen, vermitteln wir Sie gerne an ein anderes Unternehmen.

Für Gewerbetreibende gibt es die gesetzliche Regelung, Zufahrten und Gehwege werktags bis 7:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr zu räumen (bei einem nächtlichen Schneefall nach 20:00 Uhr).

Es muss umgehend gestreut werden, wenn Glätte auf Straßen, Gehwegen und Parkplätzen entsteht.  Je nach Einsatzgebiet kommt unterschiedliches Streugut in Frage: In einigen Städten sind Aufbaubeschleuniger wie Salz und Harnstoff verboten, weshalb oftmals Sand und Granulat eingesetzt wird.  Um dem Schneebefall auf Straßen und Gehwegen vorzubeugen, muss je nach Wetterlage mehrmals gestreut werden.

Wir garantieren während des gesamten Prozesses, von der Auftragserstellung und Beratung bis hin zum Fertigstellen Ihres Auftrags, eine zuverlässige Abwicklung Ihrer Wünsche, damit Sie von Schnee und Eis befreit bleiben.

Wir arbeiten überregional und sind in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz tätig. Rufen Sie uns gerne an!

Die jeweilige Landesgesetzgebung regelt in Deutschland den Winterdienst. Sowohl Anwohner als auch Gewerbetreibende sind dazu verpflichtet, ihre Gehwege und Zufahren von Eis und Schnee zu befreien, damit ein gefahrloser Übergang gewährleistet wird.  Sollte dem nicht nachgegangen werden, haftet derjenige im Schadenfall. 

Für Gewerbetreibende gilt darüber hinaus eine weitere Regel: Sie sind neben der Verpflichtung ihre Gehwege, Zufahrten und Parkplätze von Schnee zu befreien an feste Zeiten gebunden. Sollte es zu einem nächtlichen Schneefall oder Glätte nach 20 Uhr kommen, muss werktags bis 7:30 Uhr und an Sonn- und Feiertragen bis 9:00 Uhr alles geräumt oder gestreut werden.

Rhein-Sieg-Kreis

Rhein-Seig-Kreis ist der drittgrößte Landkreis in ganz Deutschland und hat rund 600.000 Einwohner (Stand: 31.12.2020). Geografisch gesehen grenzt der Rhein-Sieg-Kreis im Norden an Köln, südlich an Rheinland-Pfalz und umschließt die Bundesstadt Bonn.

Weite Wiesen und Felder prägen das Landschaftsbild des Rhein-Sieg-Kreises, im Kontrast dazu befindet sich im Süden das Siebengebirge. In diesen grünen Oasen sind Naturbegeisterte gut aufgehoben, denn durch den Natursteig Sieg und Bergischen Weg entdeckt man schöne Ecken des Rhein-Sieg-Kreises. Wie der Name des Kreises verrät, fließen gleich zwei Flüsse durch den Landkreis: Der Rhein und die Sieg. Diese führen dazu, dass der Rhein-Sieg-Kreis mit atemberaubenden Auenlandschaften versehen ist.

Die Kreisstadt des Rhein-Sieg-Kreises ist Siegburg, welche Einheimischen und Besuchern vielfältige Angebote und Sehenswürdigkeiten bietet. Ein Ausflugsziel in Siegburg ist die Abtei Michaelsberg, die durch ihre hochgelegene Lage schon von weitem ersichtlich ist. Das Wahrzeichen der Stadt liegt im Zentrum der Stadt und bietet den Besuchern vielfältige Erholungsmöglichkeiten. Um die Abtei befindet sich ein Spielplatz für Familien, ein Rosengarten zum Spazieren gehen, ein Café zum Entspannen und eine Aussichtsplattform mit Blick auf Siegburg.

Kontakt:

Maike Heß

Zum Werferstein 30a

51570 Windeck

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