Schnee räumen / Winterdienst Windeck

Wer wir sind:

Als familiengeführtes und eigenständiges Unternehmen bieten wir unseren zufriedenen Kunden mehr als 4 Jahre Kompetenz und Erfahrung. Wir sind Ihr Ansprechpartner für Winterdienst, Grünflächenpflege und Grauflächenpflege sowie Fahrzeugtransport in Windeck und ganz NRW. Sie suchen einen zuverlässigen Dienstleister für Gewerbekunden, Supermärkte und Kommunen? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Als Träger der EU-Gemeinschaftslizenz und Abfalltransportgenehmigung bieten wir einen lokalen Service für die gesamte Region NRW (Hessen und RLP). Wir kümmern uns um die rückstandslose Befreiung Ihrer Straße von Schnee und Eis durch Schnee räumen mit unseren Fahrzeugen für den Winterdienst oder das Streuen von Streugut (je nach Stadt: Salz, Sand oder Granulat).

Wie können wir Ihnen helfen?

Gerne beraten wir Sie:

Icon Telefon  02243/ 9295930

Icon Smartphone  0172/ 2386828

Icon Mail  info@traktordumper.de

Zu unseren Leistungen gehören:

  • Winterdienst (Schnee räumen & Streugut streuen) für Straßen, Supermarktparkplätze, Gehwege und Zufahrten
  • Schnee räumen bereits ab einer Fläche von 10 bis zu 1.000.000 m²
  • Gemäß den gesetzlichen Richtlinien werktags bereits vor 7 Uhr / vor Ladenöffnung
  • Zuverlässige & zügige Schneeräumung mit einem unserer 30 Streufahrzeuge
  • Regionale Abdeckung in den Bundesländern NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz

Neben dem Großraum NRW bieten wir Ihnen kompetenten Winterdienst in folgenden Städten an:

Warum TraktorDumper?

  • Überregional & unkomplizierter Service in 3 Bundesländern
  • Hoher Qualitätsanspruch und zertifiziertes Familienunternehmen
  • umweltfreundliches Streugut
Lassen Sie sich jetzt unkompliziert ein Angebot erstellen.
Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Telefon  Mobil  E-Mail

FAQ - häufig gestellte Fragen

Die Kosten für den Winterdienst variieren je nach Einsatzgebiet und der entsprechend beauftragten Leistung. Wenn Sie eine genaue Aufstellung der Kosten haben möchten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Eine Liste für unsere Preise können wir Ihnen aufgrund der unterschiedlichen Leistungsumfänge nicht aushändigen. Alle Preise besprechen wir gerne individuell. So haben wir auch jederzeit die Möglichkeit, abgestimmte Kosten neu zu kalkulieren und diese Kosten in einem für Sie und uns tragbaren Rahmen zu halten.

Diese Frage können wir Ihnen leider nicht beantworten. Wir haben uns auf den Winterdienst für Gewerbekunden, Supermärkte und Kommunen spezialisiert. Wir vermitteln Sie gerne an ein anderes Unternehmen, falls Sie selbst nicht fündig werden.

Gewerbetreibende sind gesetzlich dazu verpflichtet, Zufahrten und Gehwege werktags bis 7:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr zu räumen (bei nächtlichem Schneefall nach 20:00 Uhr).

Wenn auf den Straßen und Gehwegen Glätte entsteht, müssen diese sofort gestreut werden. In vielen Städten sind zu diesem Zweck Aufbaubeschleuniger wie Salz und Harnstoff verboten und deshalb wird als Streugut eher Sand oder Granulat verwendet. Wenn das Witterungsverhältnis es verlangt, müssen Straßen und Gehwege auch mehrmals am Tag vom Eis befreit werden. Zudem muss durch Streuen von genanntem Streugut (Salz, Harnstoff, Sand, Granulat) der Glätte vorgebeugt werden.

Von der Auftragserstellung und Beratung bis zum Fertigstellen Ihres Auftrags: Wir garantieren eine schnelle Abwicklung all Ihrer Wünsche und kümmern uns zuverlässig um die Vorbeugung sowie Beseitigung von Schnee und Eis.

Der Winterdienst wird in den drei Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz angeboten. Für einen unkomplizierten Ablauf zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

In Deutschland ist der Winterdienst durch die jeweilige Landesgesetzgebung geregelt. Diese verpflichtet Gewerbetreibende und Anwohner dazu, einen gefahrlosen Übergang ihrer Gehwege und Zufahrten zu gewährleisten. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet im Schadenfall.

Für die Sicherstellung eines gefahrenfreien Übergangs im Winter hat der Gesetzgeber entschieden: Gewerbetreibende sind gesetzlich dazu verpflichtet, Zufahrten und Gehwege bei nächtlichem (nach 20:00 Uhr) Schneefall / Glätte werktags bis 7:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr zu räumen.

Die Gemeinde Windeck

Die Gemeinde Windeck ist ein beliebtes Wander- und Erholungsgebiet im Rhein-Sieg-Kreis und besitzt eine Vielzahl an Naturschutzgebieten und ein reiches kulturelles Angebot. Geografisch gesehen liegt Windeck im Süden von Nordrhein-Westfalen im Naturpark Bergisches Land im Dreieck Köln – Bonn – Siegen.

Die Geschichte der Gemeinde Windeck

Die Gemeinde Windeck entstand durch die Zusammenlegung der Gemeinden Herchen, Dattenfeld und Rosbach im Jahr 1969. Die Gemeinde Windeck bekam ihren Namen durch die Burgruine, welche auf dem Schlossberg von Altwindeck liegt.

Genießen Sie die vielfältigen gastronomischen Angebote einer historischen Stadt, geprägt von unberührter Natur und zahlreichen Kulturangeboten. Altwindeck wurde mehrmals als schönstes Dorf im Rhein-Sieg-Kreis ausgezeichnet.

Sehenswürdigkeiten

Tourismus, Kultur, Sport und Freizeit

  • Fluss, Hügel und Wälder laden zum Wandern ein
  • Natursteig Sieg
  • Sieg Radweg
  • Heimatmuseum in Altwindeck

Kontakt:

Maike Heß

Zum Werferstein 30a

51570 Windeck

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